Begriffserklärungen
Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden ist ein oberflächlicher Kleinstschaden nach einem Verkehrsunfall, bei dem keine sicherheitsrelevanten Bauteile beschädigt wurden.
Typische Beispiele sind leichte Lackkratzer, kleine Schrammen an der Karosserie oder minimale Dellen im Blech.
Die Rechtsprechung zieht die Grenze aktuell meist zwischen 750 € und 1.000 €.
Wiederbeschaffungswert (WBW)
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu kaufen.
Er ist die zentrale Rechengröße im Schadensfall und orientiert sich am Zustand unmittelbar vor dem Unfall.
Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr Fahrzeug im unreparierten Zustand nach dem Unfall noch erzielen können. Ein unabhängiger Sachverständiger bestimmt diesen Wert auf Basis des regionalen Marktes und konkreter Angebote von spezialisierten Gebrauchtwagenhändlern. Bedeutung bei Totalschaden: Er ist die entscheidende Abzugsgröße. Die Versicherung zahlt Ihnen: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Wertminderung
Die merkantile Wertminderung ist der finanzielle Ausgleich dafür, dass Ihr Fahrzeug trotz einer fachgerechten Reparatur am Markt weniger wert ist, weil es nun als Unfallwagen gilt. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen und freien Sachverständigen im Gutachten beachtet.
Unfallfrei
Ein Fahrzeug gilt als unfallfrei, wenn es in der Vergangenheit keine Schäden erlitten hat, die über einen bloßen Bagatellschaden hinausgehen (kein erheblicher Schaden).
Offenbarungspflicht
Beim Verkauf müssen Sie als Verkäufer jeden Unfallschaden, der Ihnen bekannt ist oder den Sie bei fachgerechter Untersuchung hätten erkennen müssen, angeben. Dies gilt auch für Vorschäden, die im Rahmen einer Gutachtenerstellung zu benennen sind.
Vorschaden
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Konkrete Abrechnung
Die konkrete Abrechnung ist die Schadensregulierung auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten. Im Gegensatz zur fiktiven Abrechnung (Geld auf Gutachtenbasis) reichen Sie hier echte Belege ein.
Fiktive Abrechnung
Die fiktive Abrechnung ist ein Verfahren, bei dem Sie sich den Schaden nach einem Unfall als Geldbetrag auszahlen lassen, anstatt das Fahrzeug tatsächlich (in einer Werkstatt) reparieren zu lassen.
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Geld für eine spätere Reparatur, eine Eigenleistung oder etwas völlig anderes nutzen.
