Professionelle Unfall- und Schadengutachten erstellen

Unfall- & Schadengutachten

Unfallwagen KI generiertes Bild

Wann ist ein Schadengutachten sinnvoll oder erforderlich?

Unverschuldeter Unfall

 

Die gegnerische Versicherung kommt in der Regel für die Kosten, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen. Ein unabhängiger Gutachter schützt Ihre Interessen. 

Ein Gutachten berücksichtigt auch eine mögliche Wertminderung sowie Ihren Nutzungsausfall und stellt sicher, dass Ihr Schaden angemessen und korrekt erfasst wird.

 

Schaden oberhalb der Bagatellgrenze

 

Ab einer Grenze von ca. 1.000€ Schadenshöhe sollte ein Gutachten erstellt werden. Unterhalb verlangt die Versicherung i.d.R. einen Kostenvoranschlag. Bei modernen PKW werden, auch wegen der verbauten Assistenzsysteme, schnell Schadenssummen oberhalb der Bagatellgrenze erreicht. 

Deshalb: lassen Sie unbedingt eine Erstbewertung durch einen Gutachter vornehmen - am einfachsten kostenlos über das Formular Schadensmeldung.

Bei einem Totalschaden ist immer ein Gutachten erforderlich!

 

Beweissicherung und Dokumentation

 

Sollte entgegen der eigenen Erwartungen die Schuldfrage strittig werden, dient ein Gutachten zur Beweissicherung und unterstützt Sie bei einer späteren Klärung des Sachverhalts. 

Ebenso dient ein Gutachten bei späteren Schadensfällen oder bei Veräußerung Ihres Fahrzeugs als Nachweis darüber, welche Vorschäden bestanden und wie sie repariert wurden. Das schafft Vertrauen und hilft Ihnen einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. Zudem schützt es Sie bei Problemen mit einer Versicherung nach einem erneutem Unfall.

 

Fremdfinanzierte oder Leasing-Fahrzeuge

 

Bei fremdfinanzierten und geleasten Fahrzeugen (Eigentümer Bank oder Leasinggesellschaft) wird bei einem Schaden häufig ein Gutachten gefordert.

Prüfen Sie Ihren Vertrag und setzen Sie sich ggf. mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung ehe Sie eine Reparatur oder die Regulierung veranlassen. Wir unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

Was berücksichtigt ein Gutachten, im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag?

Merkantile Wertminderung


Durch den Unfallschaden können Sie ggf. am Markt nicht mehr den Verkaufspreis erzielen, den Sie ohne den Schaden hätten erzielen können. Diese Wertminderung wird in einem Gutachten ermittelt.

Dieser Wert steht Ihnen im Rahmen der Regulierung zu und muss von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Zu beachten: eine Wertminderung entsteht nicht in jedem Fall. Es muss immer der Einzelfall geprüft werden.

 

Nutzungsausfallentschädigung

 

Sollten Sie als Geschädigter keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs. Dieser richtet sich u.a. nach der Reparaturdauer. 

Der konkrete Tagessatz kann dem Gutachten entnommen werden und damit gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.

 

Wiederbeschaffungs- und Restwert

 

Die Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts ist essenziell im Falle eines Totalschadens. 

In einem Kostenvoranschlag werden diese nicht berücksichtigt, was in der Folge zu Schwierigkeiten bei der Regulierung durch die Versicherung führen kann (z.B. Risiko eines "verdeckten Totalschadens" mit Kürzungen in der Kostenerstattung).

 

Prognoserisiko (Werkstattrisiko)

 

In einem Kostenvoranschlag besteht das Risiko, das unvorhergesehene Kosten, z.B. durch weitergehende Schäden, die erst im Rahmen der Reparatur erkannt werden, im Nachhinein nur schwer geltend gemacht werden können.

Ein Gutachten kann diese Kostenrisiken bereits im Vorhinein berücksichtigen oder nach Bekanntwerden eine Nachbesichtigung vornehmen, um die Kosten mit ins Gutachten einfließen zu lassen. Das Risiko von Kostenerhöhungen geht damit auf den Schädiger (Versicherung) über und schützt Sie vor Kürzungen.

Wie ist der Ablauf nach dem Unfall und während der Gutachtenerstellung?

Sichern Sie Beweise bereits am Unfallort

  • Rufen Sie nach Möglichkeit die Polizei dazu (Unfallmitteilung, Datenerfassung, Schadenhergang dokumentieren).
  • Sollte keine Polizei hinzugezogen worden sein: füllen Sie zusammen mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht aus.
  • Erstellen Sie Fotos von der Unfallsituation und den -Schäden. Häufig können relevante Spuren im Nachgang (z.B. weil das Fahrzeugs in der Folge im Regen bewegt wurde) nicht mehr erkannt werden. Die Schäden können dadurch plausibilisiert und dem Schaden zugeordnet werden.
  • Fahren Sie nach Möglichkeit mit Ihrem Fahrzeug nicht durch eine Waschanlage bevor der Schaden begutachtet wurde.

 Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

  • Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Nachricht, nutzen Sie das Kontaktformular oder füllen Sie die Schadensmeldung aus. Die in der Schadensmeldung abgefragten Daten werden für die weitere Bearbeitung erforderlich sein.
  • Wir klären gemeinsam offene Fragestellungen und stimmen gemeinsam die nächsten Schritte ab bzw. vereinbaren einen Termin zur Schadensaufnahme. Gegebenenfalls sind Demontagen oder Vermessungen notwendig. Diese können im Rahmen der ersten Schadensaufnahme in einer Werkstatt erfolgen, oder im Nachgang vor der finalen Gutachtenerstellung. Grundsätzlich kann die Schadensaufnahme entweder bei Ihnen, an Ihrem Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt erfolgen  - abhängig vom Schaden, dem Standort Ihres Fahrzeugs, oder davon, wie es für Sie am besten passt - auch abends oder am Wochenende. 
  • Gibt es bereits eine Schadennummer der Versicherung (d.h. das der Unfall bereits bei der gegnerischen Versicherung gemeldet wurde. Beim Unfallgegner zu erfragen. Nicht zu verwechseln mit der Versicherungsnummer)? Liegt ein Unfallbericht oder eine Unfallmitteilung vor? Ist die Schuldfrage bereits geklärt?

Termin zur Schadensaufnahme

  • Sie erhalten die Auftragsdokumente zur Unterschrift. Prüfen Sie die Dokumente in aller Ruhe und sprechen Sie uns bei Unklarheiten oder Rückfragen gerne an. Sie können diese gerne hier vorab einsehen und herunterladen.
  • Im Anschluss dokumentieren wir den Schaden ausführlich. Das Fahrzeug sollte dafür für etwa eine Stunde zur Verfügung stehen. Sollte aufgrund von notwendigen Demontagen oder Vermessungen ein größeres Zeitfenster erforderlich sein, stimmen wir das bereits im Vorfeld mit Ihnen ab.
  • Wichtige zusätzliche Punkte für die Schadenaufnahme und die spätere Kalkulation: 
    • sind Vorschäden vorhanden? 
    • Ist das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt scheckheftgepflegt?
    • ist das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch fahrtauglich und verkehrssicher?
  • Wir besprechen und vereinbaren gemeinsam die nächsten Schritte.

Gutachtenerstellung

  • Sie erhalten erste Informationen zur Schadenshöhe und dazu, ob der Schaden reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Sollte die Reparaturwürdigkeit gegeben sein können Sie uns mitteilen, ob und ggf. wo Sie eine Reparatur durchführen lassen möchten - oder ob Sie fiktiv abrechnen wollen. Sie können sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt auch noch umentscheiden.
  • Das Gutachten wird im Regelfall innerhalb von 3 bis 5 Werktagen erstellt und versendet. Bei einfachen Fällen kann es schneller gehen. In komplexeren Einzelfällen kann es aber auch deutlich länger dauern. Wir stimmen uns dazu natürlich mit Ihnen ab und werden Ihre Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigen.
  • In Einzelfällen können Nachbesichtigungen erforderlich werden, wenn z.B. eine Schadenserweiterung im Zuge der Reparatur festgestellt wird.
  • Das Gutachten wird nach Fertigstellung durch uns versendet. 
    • Sie haben einen Rechtsanwalt beauftragt (i.d.R. empfohlen): das Gutachten geht im Original an den Rechtsanwalt, die Kopie schicken wir Ihnen zu. Der Rechtsanwalt verschickt das Gutachten an die Versicherung und kümmert sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
    • Sie haben keinen Rechtsanwalt beauftragt: das Gutachten geht im Original direkt an die Versicherung, Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen und zu Ihrer Kenntnis.

 

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.